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   BGH, 23.10.1952 - 3 StR 994/51   

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https://dejure.org/1952,444
BGH, 23.10.1952 - 3 StR 994/51 (https://dejure.org/1952,444)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1952 - 3 StR 994/51 (https://dejure.org/1952,444)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1952 - 3 StR 994/51 (https://dejure.org/1952,444)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhalten alter Leuter - Straßenverkehr - Allgemeine Lebenserfahrung - Fußgänger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO (a.F.) § 1

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 195/52

    Stellen von strengeren Anforderungen an die Aufmerksamkeit im Staßenverkehr bei

    Auszug aus BGH, 23.10.1952 - 3 StR 994/51
    Nach der Rechtsprechung des BGHG sind gegenüber offensichtlich unachtsamen oder gebrechlichen Fußgängern strengere Anforderungen an die Aufmerksamkeit im Verkehr zu stellen (siehe auch BGH vom 19.06.1952, VRS 4, 426; BGH vom 08.07.1952, NJW 1952, 984, VRS 4, 447, BGHSt 3, 49; OLG Celle vom 16.06.1971, VRS 41, 392).
  • BGH, 01.03.1955 - 1 StR 402/54

    Rechtsmittel

    Die Beschränkung des Rechtsmittels ist unwirksam, weil das angefochtene Urteil, wie unter 3) dargelegt wird, irrigerweise Tatmehrheit zwischen dem Vergehen gegen § 24 StVG und den übrigen, dem Angeklagten zur Last gelegten Vergehen angenommen hat (RGSt 59, 317, BGHSt 6, 229, 230 [BGH 15.06.1954 - 4 StR 310/54], BGH 3 StR 994/51 vom 23. Oktober 1952).

    Nach ständiger Rechtsprechung, von der abzugehen der Senat keinen Anlass sieht, steht das fortgesetzte Vergehen des Führens eines Kraftfahrzeuge ohne Führerschein zu anderen Verkehrsstraftaten, die der Täter bei der Benutzung des Kraftfahrzeugs begangen hat, im Verhältnis der Tateinheit (§ 73 StGB), nicht dem der Tatmehrheit (RGSt 59, 317; BGH VRS 4 S 133; BGH 3 StR 994/51 vom 23. Oktober 1952 BayObLG in VRS 5 S 129).

  • BGH, 15.02.1977 - VI ZR 71/76

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers

    Fehlreaktionen von Fußgängern infolge unnötiger und u.U. verwirrender Warnzeichen sind für den Kraftfahrer oft voraussehbar und begründen dann sein Verschulden an dem nachfolgenden Zusammenprall mit dem Fußgänger (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 3 StR 994/51, VRS 5, 130, 132 und vom 22. Januar 1960 - 4 StR 540/59, VRS 18, 302 ; ferner Senatsurteile vom 30. Januar 1962 - VI ZR 122/61, VersR 1962, 360 und vom 10. Januar 1967 - VI ZR 85/65,- VersR 1967, 348 ).
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